Kundenvereinbarung

Version vom 13. Februar 2026

Durch das Erstellen des Kontos schließen Sie einen Vertrag mit Pluvo B.V. zu den nachstehend genannten Bedingungen:

  • Pluvo B.V. hat eine Softwareplattform entwickelt, die es ermöglicht, Trainingsprogramme zu erstellen, zu verwalten und bereitzustellen, und betreibt diese unter dem Namen PLUVO;
  • Der Kunde möchte den Dienst über PLUVO nutzen;
  • Pluvo B.V. und der Kunde haben sich auf die Nutzung von PLUVO geeinigt und halten die Vereinbarungen und Bedingungen in diesem Vertrag fest;

vereinbaren wie folgt:

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

1.1 In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe, sowohl im Singular als auch im Plural und jeweils großgeschrieben, die folgende Bedeutung:

Konto

der persönliche Bereich des Teilnehmers oder Trainers, auf den durch die Verwendung von Zugangsdaten zugegriffen wird;

Anhang

ein Anhang zu dieser Vereinbarung, der einen untrennbaren Bestandteil derselben bildet;

Inhalt

alle Informationen in jeglicher Form, wie Daten, Dokumente und Materialien, die vom Kunden auf irgendeine Weise über den Dienst zur Verfügung gestellt oder ausgetauscht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Videos, Slideshares, Feedback, Testfragen, Audio, Präsentationen und personenbezogene Daten;

Teilnehmer

natürliche Person, die vom Kunden für die Teilnahme an einem oder mehreren Trainings und/oder Tests ausgewählt wurde;

Dienst  

die Dienstleistung, die Pluvo B.V. dem Kunden über PLUVO bereitstellt und die im Wesentlichen aus dem Erstellen, Verwalten, Bereitstellen und Nachverfolgen von Trainingsprogrammen besteht;

Anmeldedaten

der Benutzername und das Passwort, mit denen der Zugriff auf das Kundenkonto bzw. das Konto ermöglicht wird, um den Dienst nutzen zu können;

Geistige Eigentumsrechte  

alle geistigen Eigentumsrechte und damit verbundene Rechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und verwandte Schutzrechte sowie sonstige Rechte wie Know-how-Schutz und wettbewerbsrechtliche Ansprüche;

Kunde

die natürliche oder juristische Person, die diese Vereinbarung mit Pluvo B.V. schließt;

Kundenkonto  

das Administratorkonto des Kunden, auf das mithilfe der Anmeldedaten zugegriffen wird und über das die Nutzung des Dienstes und der Konten verwaltet werden kann;

Vereinbarung

diese Vereinbarung;

PLUVO

die Software-as-a-Service-Plattform sowie die zugrunde liegende Software und Dokumentation, einschließlich der (mobilen) Anwendung und Website, über die der Dienst bereitgestellt wird;

Datenschutzrichtlinie

die Datenschutzrichtlinie von Pluvo B.V., die unter www.pluvo.nl/privacy zu finden ist;

Trainer: die vom Kunden ausgewählte natürliche Person, die das Training entwickelt, durchführt und/oder betreut sowie die Tests bewertet und den Teilnehmern Feedback gibt.

Artikel 2 Allgemeines

2.1 Diese Vereinbarung umfasst die Abmachungen und Bedingungen für die Erbringung des Dienstes durch Pluvo B.V. sowie die Nutzung des Dienstes und von PLUVO durch den Kunden, Trainer und Teilnehmer.

2.2 Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.3 Die Vereinbarung kommt in dem Moment zustande, in dem sie von beiden Parteien unterzeichnet wurde oder in dem der Kunde die Vereinbarung durch Bestätigung mittels Ankreuzen eines Akzeptanzfeldes angenommen hat. Die Unterzeichnung kann sowohl physisch als auch elektronisch erfolgen. Ob und auf welche Weise eine elektronische Unterzeichnung stattfindet, wird von Pluvo B.V. festgelegt.

2.4 Der Kunde erhält Zugriff auf den Dienst, sobald die unterzeichnete Vereinbarung bei Pluvo B.V. eingegangen ist. Pluvo B.V. stellt dem Kunden innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung einen Link zur Verfügung, mit dem nach der Erstellung eines Passworts der Zugriff auf das Kundenkonto ermöglicht wird.

Artikel 3 Der Dienst

3.1 Die Erbringung des Dienstes durch Pluvo B.V. besteht im Wesentlichen darin, die Möglichkeit zum Erstellen, Verwalten, Bereitstellen und Verfolgen von Blended-Learning-Programmen durch die Fernbereitstellung und Aufrechterhaltung von PLUVO zu bieten.

3.2 Pluvo B.V. wird sich nach besten Kräften bemühen, den Dienst sorgfältig zu erbringen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird der Dienst von Pluvo B.V. auf der Basis einer Dienstleistungspflicht erbracht.

3.3 Der Kunde kann den Dienst über das Kundenkonto nutzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der ersten Anmeldung ein Passwort gemäß seiner internen Passwortrichtlinie festzulegen.

3.4 Sobald der Kunde Zugriff auf das Kundenkonto hat, kann er für jeden Teilnehmer und Trainer ein Konto erstellen. Der Kunde kann die Möglichkeiten und Einschränkungen des Kontos festlegen. Der Teilnehmer und der Trainer erhalten Zugriff auf das Konto, indem sie auf den Link in der E-Mail klicken, die sie erhalten, und ein Passwort gemäß der Passwortrichtlinie des Kunden festlegen.

3.5 Der Kunde garantiert, dass der Trainer und der Teilnehmer jederzeit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung handeln, und wird ihnen für die Nutzung des Dienstes mindestens dieselben Verpflichtungen auferlegen, wie sie in dieser Vereinbarung festgelegt sind.

3.6 Der Kunde ist für die Wahl der Anmeldedaten durch Teilnehmer und Trainer sowie für jede Nutzung des Kontos durch den Teilnehmer und/oder Trainer verantwortlich und haftbar. Sobald der Kunde weiß oder vermutet, dass die Anmeldedaten nicht mehr geheim sind oder dass ein Missbrauch des Kundenkontos oder eines Kontos vorliegt, muss der Kunde Pluvo B.V. unverzüglich darüber informieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Pluvo B.V. ist in diesem Fall berechtigt, das Kundenkonto oder das Konto (vorübergehend) zu sperren.

3.7 Pluvo B.V. ist berechtigt, ohne in irgendeiner Weise haftbar zu sein:

a. Verfahrenstechnische und/oder technische Anpassungen und/oder Verbesserungen am Dienst und/oder an PLUVO vorzunehmen;

b. PLUVO und/oder das Kundenkonto und/oder das Konto vorübergehend außer Betrieb zu nehmen oder einzuschränken, sofern dies nach Ermessen von Pluvo B.V. erforderlich ist, beispielsweise für präventive, korrektive oder adaptive Wartungsarbeiten. Pluvo B.V. wird den Kunden so bald wie möglich über die vorübergehende Außerbetriebnahme und/oder die vorübergehende eingeschränkte Nutzung von PLUVO informieren;

3.8 Sofern nicht anders vereinbart, garantiert Pluvo B.V. nicht, dass der Dienst und/oder PLUVO frei von Mängeln sind und ohne Unterbrechungen funktionieren werden. Pluvo B.V. garantiert zudem nicht, dass die Nutzung des Dienstes zu bestimmten Ergebnissen führt oder dass die bereitgestellten Informationen korrekt und vollständig sind.

3.9 Die Nutzung des Dienstes erfolgt jederzeit auf eigenes Risiko und in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt Pluvo B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die Nutzung des Dienstes durch den Kunden und/oder Trainer und/oder Teilnehmer in irgendeiner Weise rechtswidrig ist, sowie von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Nichteinhaltung der Vereinbarung durch den Kunden und/oder Trainer und/oder Teilnehmer resultieren.

Artikel 4 Verantwortlichkeiten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun und zu unterlassen, was vernünftigerweise notwendig und wünschenswert ist, um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung des Dienstes zu ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anschaffung und/oder das angemessene Funktionieren der Infrastruktur des Kunden sowie die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Daten und Dokumente. Sollte der Kunde den Bestimmungen des vorstehenden Satzes nicht nachkommen, ist Pluvo B.V. berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen und die dadurch entstandenen Kosten gemäß den üblichen Tarifen von Pluvo B.V. in Rechnung zu stellen; dies unbeschadet des Rechts von Pluvo B.V., jedes andere gesetzliche und/oder vereinbarte Recht auszuüben.

4.2 Der Kunde ist für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden, die Trainer und die Teilnehmer verantwortlich. Der Kunde sorgt selbst für die Inbetriebnahme des Dienstes, die korrekten Einstellungen des Dienstes sowie die richtige Wahl der Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich des Internets, und für deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit.

4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse des Dienstes sowie der durch die Nutzung des Dienstes generierten Trainings, Analysen, Bewertungen, Tests und Testergebnisse zu überprüfen und zu beurteilen.

Artikel 5 Inhalte

5.1 Der Dienst ermöglicht die Entwicklung von Trainingsprogrammen und Inhalten sowie das Hinzufügen bestehender Inhalte zum Trainingsprogramm. Die Inhalte werden von den Trainern und Teilnehmern genutzt und können im Archiv von PLUVO gespeichert werden. Der Kunde sowie – sofern der Kunde hierfür die Erlaubnis erteilt hat – der Trainer und/oder Teilnehmer haben ausschließlich Zugriff auf die eigene Umgebung des Kunden im Archiv von PLUVO und keinen Zugriff auf die Umgebung im Archiv anderer Kunden.

5.2 Der Kunde ist für das Einstellen der Inhalte verantwortlich und haftbar. Es ist nicht gestattet, Inhalte einzustellen:

a. die nach Auffassung von Pluvo B.V. diskriminierend ist oder anderweitig als verletzend oder unangemessen empfunden wird;

b. die zu Gewalt oder zur Belästigung einer oder mehrerer Personen aufruft;

c. die zur Ausbeutung oder zum Missbrauch einer oder mehrerer Personen führt oder daraus resultiert;

d. die nach Auffassung von Pluvo B.V. gegen die guten Sitten oder den guten Geschmack verstößt, gewalttätig oder unangemessen sexistisch ist und/oder einen Hyperlink zu pornografischem Material enthält;

e. in der personenbezogene Daten von Minderjährigen abgefragt oder zur Verfügung gestellt werden und/oder in der personenbezogene Daten anderer Personen ohne deren Zustimmung zur Verfügung gestellt werden;

f. mit der die Begehung illegaler Aktivitäten gefördert wird;

g. die auf Unwahrheiten beruht und/oder irreführend ist;

h. die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder andere Software enthält, die automatisierte Systeme beschädigen, unbrauchbar oder unzugänglich machen, löschen oder sich aneignen können oder die dazu bestimmt sind, technische Schutzmaßnahmen von PLUVO und/oder den Computersystemen von Pluvo B.V. zu umgehen;

i. die eine unangemessene oder unverhältnismäßige Belastung der Infrastruktur von PLUVO darstellt oder die Funktionalitäten von PLUVO beeinträchtigt;

j. die darin besteht, eine falsche Identität anzunehmen und/oder zu Unrecht eine Verbindung zu Pluvo B.V. vorzutäuschen;

k. die Kettenbriefe, Junk-Mail oder Spamming beinhaltet und/oder bei der Passwörter oder andere personenbezogene Daten zu kommerziellen Zwecken abgefragt werden;

l. die nach Auffassung von Pluvo B.V. auf andere Weise als diskretionslos oder unangemessen erachtet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Petitionen, Lotterien, Wettbewerbe, Schneeballsysteme oder Fotos, Videos, Kommentare, Statistiken oder Abbildungen anderer Personen ohne deren Zustimmung;

m. die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung, der Datenschutzrichtlinie und/oder anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften steht;

n. die die Rechte von Pluvo B.V. und/oder Dritten verletzt;

o. die auf irgendeine andere Weise rechtswidrig ist; oder

p. die die Interessen und/oder den guten Ruf von Pluvo B.V. schädigen kann.

5.3 Pluvo B.V. haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der (rechtswidrigen) Nutzung des Dienstes entstehen, einschließlich des Einstellens und Verwendens von Inhalten gemäß Artikel 5.2. Pluvo B.V. ist lediglich verpflichtet, nach Erhalt einer Meldung oder auch ohne eine solche, eindeutig rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder eindeutig rechtswidrige Aktivitäten einzustellen. Zu diesem Zweck wird Pluvo B.V. zunächst Rücksprache mit dem Kunden halten, bevor sie zur Sperrung von Inhalten oder zur Einstellung einer Aktivität übergeht.

5.4 Pluvo B.V. behält sich das Recht vor, einem Antrag auf Sperrung von Inhalten oder Einstellung einer Aktivität nicht stattzugeben, wenn sie triftige Gründe hat, an der Richtigkeit der Meldung oder der Rechtmäßigkeit der dabei vorgelegten Beweise zu zweifeln, oder wenn eine Interessenabwägung dies erfordert. In diesem Zusammenhang kann Pluvo B.V. beispielsweise ein gerichtliches Urteil eines zuständigen niederländischen Gerichts verlangen, das belegt, dass das betreffende Material oder die betreffende Aktivität eindeutig rechtswidrig ist.

5.5 Das Vorstehende gilt gleichermaßen für Inhalte, die über die Chatfunktion in PLUVO zur Verfügung gestellt oder ausgetauscht werden.

Artikel 6 Vergütung

6.1 Für die Nutzung des Dienstes schuldet der Kunde eine Vergütung. Diese Vergütung besteht aus einer abonnementbasierten Gebühr. Die Höhe und Häufigkeit der Vergütung hängen von den Funktionen des gewählten Abonnements und der Anzahl der Teilnehmer ab.

6.2 Die Vergütung ist jeweils monatlich oder jährlich im Voraus fällig und wird per Rechnung oder Lastschrift eingezogen. Bei Nichtzahlung werden das Kundenkonto und die Konten gesperrt. Abhängig vom gewählten Abrechnungszeitraum wird monatlich oder jährlich eine Rechnung versandt; alle Zahlungen können im Konto eingesehen werden.

6.3 Pluvo B.V. ist berechtigt, die angewandten Preise jederzeit zu ändern. Pluvo B.V. wird den Kunden hierüber mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wenn der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung der Preiserhöhung zu dem Datum kündigen, an dem die Preiserhöhung in Kraft treten würde, unter Einhaltung von Artikel 11.

6.4 Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes ist Pluvo B.V. berechtigt, die angewandten Preise jährlich um maximal 5 % zu erhöhen, ohne dass der Kunde dadurch das Recht erhält, den Vertrag zu kündigen.

6.5 Bei nicht (rechtzeitiger oder vollständiger) Zahlung befindet sich der Kunde unmittelbar in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses für Handelsgeschäfte.

6.6 Bleibt der Kunde nach einer Mahnung oder Inverzugsetzung säumig, die Forderung zu begleichen, kann Pluvo B.V. die Forderung an Dritte abtreten. In diesem Fall gehen alle von Pluvo B.V. getätigten Kosten, wie Prozesskosten sowie außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen entstanden sind, zu Lasten des Kunden.

6.7 Beschwerden in Bezug auf den Dienst oder PLUVO entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Pluvo B.V. ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

Artikel 7 Datenschutz

7.1 Im Rahmen der Erfüllung des Vertrages verarbeitet Pluvo B.V. personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Kunden. Die Parteien vereinbaren, dass Pluvo B.V. als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO und der Kunde als Verantwortlicher anzusehen ist, sofern Pluvo B.V. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Pluvo B.V. und der Kunde schließen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Pluvo B.V. im Auftrag des Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß dem als Anlage zu diesem Vertrag beigefügten Muster ab.

7.2 Soweit Pluvo B.V. im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes und der Erfüllung dieses Vertrages als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO anzusehen ist, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben, wie Pluvo B.V. personenbezogene Daten verarbeitet.

Artikel 8 Geistige Eigentumsrechte

8.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Dienst und PLUVO, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software sowie vorbereitende Materialien wie Handbücher, die Website oder andere Informationen und Materialien, die Pluvo B.V. dem Kunden und/oder dem Trainer und/oder dem Teilnehmer zur Verfügung stellt, liegen ausschließlich bei Pluvo B.V. oder deren Lizenzgebern.

8.2 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt, einschließlich seiner Zahlungsverpflichtungen, gewährt Pluvo B.V. dem Kunden ein beschränktes, persönliches, widerrufliches, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, im Einklang mit dem Vertrag aus der Ferne auf den Dienst und PLUVO zuzugreifen und diese zu nutzen.

8.3 Der Kunde kann das im vorstehenden Absatz genannte Nutzungsrecht an Trainer und Teilnehmer unterlizenzieren, indem er Konten erstellt und Trainer sowie Teilnehmer, gegebenenfalls über eine Gruppe, hinzufügt.

8.4 Soweit nicht durch zwingendes Recht gestattet, darf der Kunde die Software, die PLUVO zugrunde liegt, nicht verändern, vervielfältigen, dekompilieren oder einem Reverse Engineering unterziehen. Dem Kunden ist es ebenfalls untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen oder darauf gerichtet sind, den Quellcode der Software zu ermitteln oder zu erlangen, sowie Dritte bei solchen Handlungen einzuschalten oder zu unterstützen oder Hinweise auf geistige Eigentumsrechte zu entfernen oder zu verändern, einschließlich etwaiger Hinweise auf den vertraulichen Charakter und die Geheimhaltung von Werken.

8.5 Pluvo B.V. ist es gestattet, technische Maßnahmen zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte zu ergreifen. Wenn Pluvo B.V. die Werke durch technische Schutzmaßnahmen gesichert hat, ist es dem Kunden nicht gestattet, diese Sicherung zu entfernen oder zu umgehen.

8.6 Alle geistigen Eigentumsrechte des Kunden, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte an den Inhalten sowie jener in Bezug auf die Personalisierung der Schulung, wie Marke, Logos, Bilder, das Look-and-Feel der Schulung und Grafiken, bleiben Eigentum des Kunden oder seiner Lizenzgeber. Durch die Nutzung des Dienstes gewährt der Kunde Pluvo B.V. eine kostenlose, weltweite, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung dieser geistigen Eigentumsrechte, ausschließlich in dem für die Erbringung des Dienstes erforderlichen Umfang. Diese Lizenz gilt für die Dauer des Vertrages und endet mit dessen Beendigung, mit der Maßgabe, dass Pluvo B.V. berechtigt bleibt, die Inhalte für den Zeitraum zu nutzen, der billigerweise erforderlich ist, um den Datenexport an den Kunden durchzuführen und die Daten anschließend gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung aus ihren Systemen zu löschen. Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, Pluvo B.V. diese Lizenz zu erteilen.

Artikel 9 Haftung

9.1 Die Haftung von Pluvo B.V. für eine schuldhafte Verletzung der Vertragserfüllung, eine unerlaubte Handlung oder jedes andere Handeln oder Unterlassen durch Pluvo B.V., deren Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Dritte, ausdrücklich einschließlich jeder Verletzung einer mit dem Kunden vereinbarten Garantieverpflichtung, ist auf den Ersatz direkter Schäden beschränkt. Die Gesamthaftung von Pluvo B.V. für direkte Schäden übersteigt nicht den Gesamtbetrag, den der Kunde in den sechs (6) Kalendermonaten vor dem schädigenden Ereignis an Pluvo B.V. gemäß dem Vertrag gezahlt hat (exkl. MwSt.). Die Gesamthaftung von Pluvo B.V. beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 2.000,- € (exkl. MwSt.).

9.2 „Direkter Schaden“ bedeutet ausschließlich:

a. Sachschäden;

b. angemessen getätigte Kosten, die der Kunde aufwenden müsste, um sicherzustellen, dass die Leistungen von Pluvo B.V. dem Vertrag entsprechen; dieser alternative Schadensersatz wird jedoch nicht gewährt, wenn der Vertrag vom Kunden aufgelöst wurde (einschließlich einer Auflösung durch das zuständige Gericht zugunsten des Kunden) (Artikel 6:265 BW);

c. angemessen vom Kunden getätigte Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern die Feststellung mit einem direkten Schaden im Sinne dieses Vertrages zusammenhängt;

d. angemessen getätigte Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern der Kunde nachweisen kann, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieses Vertrages geführt haben;

9.3 Pluvo B.V. haftet nicht für andere als die in Art. 9.2 beschriebenen direkten Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, Verlust erwarteter Einsparungen und sonstige ähnliche finanzielle Verluste wie den Verlust von Goodwill oder Ansehen oder andere beiläufig entstandene, indirekte Schäden oder Schadensersatz als Strafe oder Abschreckung, gleich welcher Art, ungeachtet der Frage, ob der Kunde Pluvo B.V. über solche möglichen Schäden, Schadensersatzansprüche oder Verluste informiert hat.

9.4 Pluvo B.V. haftet niemals für Dienstleistungen, die von Zulieferern von Pluvo B.V. erbracht werden.

9.5 Pluvo B.V. haftet niemals für Schäden, die die Folge von höherer Gewalt sind, siehe Artikel 10.

9.6 Die in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Pluvo B.V. oder ihrer Geschäftsführung verursacht wurde.

9.7 Die Haftung von Pluvo B.V. wegen schuldhafter Verletzung der Vertragserfüllung entsteht nur, wenn der Auftraggeber Pluvo B.V. unverzüglich schriftlich eine ordnungsgemäße Mängelrüge unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels erteilt und Pluvo B.V. auch nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung seiner Verpflichtungen schuldhaft unterlässt. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Pluvo B.V. in der Lage ist, angemessen darauf zu reagieren.

9.8 Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Kunde den Schaden innerhalb von 30 Tagen nach dessen Entstehen schriftlich bei Pluvo B.V. meldet. Das Recht des Kunden, Schadensersatz gemäß diesem Vertrag, aufgrund unerlaubter Handlung oder aus sonstigen Gründen zu fordern, erlischt in jedem Fall ein (1) Jahr nach dem Ereignis, das Anlass für den Anspruch oder das Verfahren war.

Artikel 10 Höhere Gewalt

10.1 Pluvo B.V. ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden verpflichtet, wenn Pluvo B.V. an der Erfüllung durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und weder kraft Gesetzes, Rechtsgeschäfts noch nach im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen zu seinen Lasten geht („Höhere Gewalt“).

10.2 Unter höherer Gewalt sind neben den gesetzlich und in der Rechtsprechung anerkannten Fällen alle von außen kommenden Ereignisse zu verstehen, ob vorhersehbar oder nicht, auf die Pluvo B.V. keinen Einfluss hat, die Pluvo B.V. jedoch an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: innere Unruhen, Synflood, Netzwerkangriffe, Denial-of-Service- oder Distributed-Denial-of-Service-Attacken, Mobilmachung, Krieg, Transportbehinderungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, Feuer, Überschwemmungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie der Fall, dass Pluvo B.V. durch eigene Zulieferer – ungeachtet des Grundes – nicht in der Lage ist zu liefern, wodurch die Erfüllung des Vertrages von Pluvo B.V. billigerweise nicht verlangt werden kann.

10.3 Pluvo B.V. kann während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus der Vereinbarung aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als 60 Tage, ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung ohne Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber der anderen Partei aufzulösen.

10.4 Soweit Pluvo B.V. zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist Pluvo B.V. berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.

Artikel 11 Laufzeit und Beendigung

11.1 Die Vereinbarung wird für die in der Vereinbarung angegebene Dauer geschlossen:
– bei einem Monatsvertrag für die Dauer von einem (1) Monat,
– bei einem Jahresvertrag für die Dauer von zwölf (12) Monaten.
Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängert sich die Vereinbarung jeweils stillschweigend um die gleiche Dauer, es sei denn, eine der Parteien kündigt die Vereinbarung schriftlich spätestens einen (1) Monat vor Ende des laufenden Vertragszeitraums. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

11.2 Wird die Vereinbarung wegen einer Pflichtverletzung einer der Parteien aufgelöst, so sind die Leistungen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung bereits zur Erfüllung der Vereinbarung erhalten hat, sowie die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht rückabwicklungspflichtig. Beträge, die Pluvo B.V. vor der Auflösung in Rechnung gestellt hat, bleiben in vollem Umfang geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.

11.3 Pluvo B.V. ist zur vollständigen oder teilweisen Kündigung berechtigt, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, wenn über das Vermögen des Kunden ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn die Insolvenz des Kunden beantragt wird, wenn das Unternehmen des Kunden liquidiert oder beendet wird (außer zum Zwecke der Umstrukturierung oder Zusammenlegung von Unternehmen) oder wenn sich die maßgebliche Kontrolle über das Unternehmen des Kunden ändert.

11.4 Pluvo B.V. ist aufgrund einer Kündigung, Auflösung oder einer anderen Art der Beendigung der Vereinbarung niemals zur Rückerstattung bereits erhaltener Gelder oder zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet.

11.5 Das Recht des Kunden, der Trainer und der Teilnehmer zur Nutzung des Dienstes und zum Zugriff darauf erlischt im Falle einer Kündigung, Auflösung oder einer anderen Art der Beendigung der Vereinbarung von Rechts wegen.

11.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist Pluvo B.V. berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf, die Erfüllung der Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu kündigen. Diese Bestimmung lässt das Recht von Pluvo B.V. zur Ausübung jedes anderen gesetzlichen und/oder vereinbarten Rechts unberührt.

11.7 Bei Beendigung der Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, stellt Pluvo B.V. auf Anfrage des Kunden einen vollständigen Datenexport gemäß der geltenden SLA zur Verfügung, bevor das Kundenkonto, die Konten und die Inhalte gelöscht werden. Nachdem der Datenexport zur Verfügung gestellt wurde, oder falls innerhalb der in der SLA vereinbarten Frist kein solcher Export angefordert wurde, löscht Pluvo B.V. das Kundenkonto, die Konten und die Inhalte. Die in Artikel 8.6 genannte Lizenz in Bezug auf die Inhalte endet mit Beendigung der Vereinbarung, vorbehaltlich der in Artikel 8.6 beschriebenen begrenzten Fortführung zum Zwecke der Bereitstellung des Datenexports und der anschließenden Löschung der Daten.

11.8 Die Bestimmungen, die dazu bestimmt sind, auch nach Kündigung, Auflösung oder einer anderen Art der Beendigung der Vereinbarung in Kraft zu bleiben, überdauern die Kündigung, Auflösung oder sonstige Beendigung der Vereinbarung.

Artikel 12 Geheimhaltung

12.1 Die Parteien behandeln alle Informationen, die sie sich vor, während oder nach der Durchführung der Vereinbarung gegenseitig zur Verfügung stellen, vertraulich, sofern diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise vermuten muss, dass die Informationen als vertraulich gedacht waren. Die Parteien legen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie von ihnen zur Durchführung der Vereinbarung beauftragten Dritten auf.

Artikel 13 Schlussbestimmungen

13.1 Informationen und Mitteilungen auf der Website von PLUVO und innerhalb des Dienstes unterliegen dem Vorbehalt von Programmier- und Tippfehlern. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der Website und der Vereinbarung hat die Vereinbarung Vorrang.

13.2 Wo in dieser Vereinbarung von „schriftlich“ die Rede ist, ist damit auch die Kommunikation per E-Mail gemeint.

13.3 Der Kunde erklärt, dass er zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist.

13.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Pluvo B.V. die ihr aus der Vereinbarung zustehenden Rechte und obliegenden Pflichten ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten übertragen kann. Möchte der Kunde die ihm aus der Vereinbarung zustehenden Rechte und obliegenden Pflichten an einen Dritten übertragen, ist hierfür die schriftliche Zustimmung von Pluvo B.V. erforderlich.

13.5 Auf diese Vereinbarung sowie die Nutzung des Dienstes und von PLUVO findet niederländisches Recht Anwendung.

13.6 Alle Streitigkeiten, die zwischen Pluvo B.V. und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen könnten, werden dem ausschließlich zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.